Fahrschule Fahrwerk

(Inh. Markus Schubert) Kulmbach-Melkendorf & Baiersdorf-Altenkundstadt

B196 Führerschein – A1 Motorräder mit Autoführerschein fahren

Informationen zur Fahrerschulung für die Klasse B196 (Motorrad Kl. A1 mit Klasse B)

NEU: 125er Motorrad fahren mit dem Auto-Führerschein!

Ab sofort ist es möglich, mit der Fahrerlaubnis Klasse B ein 125er Motorrad (Klasse A1) zu fahren.

Voraussetzungen hierfür sind:

• Mindestalter 25 Jahre
• Vorbesitz der Klasse B seit mindestens 5 Jahren
• Spezielle Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1 in einer Fahrschule

Nicht notwendig ist:

• ein Sehtest
• ein Erste Hilfe Kurs

B196 – A1 (125er) mit B fahren

Die Fahrerschulung umfasst folgende Unterrichtseinheiten

4 Unterrichtseinheiten

à 90 Minuten theoretische Schulung. Dies umfasst die klassenspezifischen Unterrichtsthemen der Klasse A.

5 Unterrichtseinheiten

à 90 Minuten fahrpraktische Übungen. Neben der Handhabung des Fahrzeuges (Grundfahraufgaben) ist auch das sichere, verantwortungsvolle und umweltbewusste Führen des Zweirades im Realverkehr (auch anteilig Überland und auf der Autobahn) Ziel der Fahrerschulung.

Ziele nicht erreicht?

Kein Problem…werden diese Ziele nicht im Rahmen des Mindestunterrichtes erreicht, sind weitere Übungsstunden erforderlich.

Bescheinigung

Die Fahrerschulung wird mit einer Bescheinigung der Fahrschule abgeschlossen. Diese Bescheinigung muss innerhalb eines Jahres nach Ausstellung bei der zuständigen Behörde vorgelegt werden.

Keine Prüfung nötig

Eine theoretische und praktische Prüfung ist nicht erforderlich. Die Berechtigung gilt nur innerhalb Deutschlands.

Aufstieg in die Klasse A2

Ein Aufstieg in die Klasse A2 ist nicht möglich, da es sich nur um eine Fahrerschulung ohne abschließende Fahrprüfung handelt. Somit entfällt automatisch ebenfalls der Aufstieg auf die Klasse A.

Alternativ:

Ausbildung zur Fahrerlaubnis Klasse A

Bei Vorbesitz einer Führerscheinklasse sind

6 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten Grundstoff
und
4 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten Klasse A vorgeschrieben

Ohne Vorbesitz einer Führerscheinklasse sind

12 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten Grundstoff
und
4 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten Klasse A vorgeschrieben

Der Mindestumfang der praktischen Ausbildung (ohne Vorbesitz einer Fahrerlaubnis Klasse A1 oder A2) umfasst:

5 Überlandfahrten à 45 Minuten
4 Autobahnfahrten à 45 Minuten
3 Nachtfahrten à 45 Minuten

Für diese Ausbildung ist eine theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung erforderlich.

Weiterhin muss der Fahrschüler auch bei dieser Ausbildung natürlich das sichere, verantwortungsvolle und umweltbewusste Führen des Zweirades bei den Grundfahrübungen, als auch im normalen Straßenverkehr beherrschen.

Ebenfalls muss vorher ein Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden.

Der Führerschein ist überall gültig und unbefristet.

Preise

Hier findest du alle Preise in der Übersicht. Unsere Preise und Leistungen sind vollkommen transparent und nachvollziehbar.

Was zu beachten ist

Voraussetzungen
Welche Unterlagen benötige ich?
Wo muss ich was erledigen?

Anmeldung

Bequem von zu Hause aus das Formular ausfüllen und abschicken. Beachte bitte die Vorraussetzungen für die Ferienkurse.

Du hast Fragen?

Wir helfen dir gerne!